Vereinsrecht
Satzung
Unsere Satzung regelt, wie der TVA als Verein organisiert ist – von Mitgliedschaft und Beiträgen bis zu Vorstand und Mitgliederversammlung. Hier findest du alle Paragraphen im Überblick sowie zum Download als PDF.
Vereinsrecht
Unsere Satzung regelt, wie der TVA als Verein organisiert ist – von Mitgliedschaft und Beiträgen bis zu Vorstand und Mitgliederversammlung. Hier findest du alle Paragraphen im Überblick sowie zum Download als PDF.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 25.06.2024
Der Verein führt den Namen Turnverein 1860 Aschaffenburg e. V.
Der Sitz des Vereins ist Aschaffenburg.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports auf breiter Grundlage zur Erhaltung der Gesundheit und als Möglichkeit für insbesondere junge Menschen, ihr Leistungsvermögen zu erproben. Der Verein fördert den Kinder-, Jugend-, Breiten-, Gesundheits- und Leistungssport auf allen Ebenen gleichermaßen. Der Verein fördert weiter intensiv die Kinder- und Jugendarbeit.
Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen, über deren Höhe und Fälligkeit der Vorstand jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.
Gebühren sind besondere Entgelte für Leistungen des Vereins, die über die mitgliedschaftlichen Rechte auf Teilnahme und Teilhabe am Vereinsleben hinausgehen (z. B. Kurse, Qualifizierungsmaßnahmen, Sonderleistungen).
Umlagen sind Sonderbeiträge, die der Verein ausnahmsweise erheben kann, wenn sich ein außerordentlicher Finanzierungsbedarf für eine Maßnahme ergibt, deren Kosten nicht über allgemeine Haushaltsmittel gedeckt sind.
Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat für die pünktliche Beitragsentrichtung Sorge zu tragen (Bringschuld). Die Fälligkeit ist spätestens am 1.1. eines laufenden Jahres. Auf Antrag kann eine halbjährliche oder vierteljährliche Zahlung vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung keine Deckung auf, haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche in Zusammenhang mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehenden Kosten. Der Verein durch den Vorstand kann zudem ein Strafgeld bis zu 100,00 € je Einzelfall erheben.
Der Vorstand kann mit Mehrheitsbeschluss in begründeten Ausnahmefällen die Stundung sowie den teilweisen und / oder vollständigen Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen beschließen.
Organe des Vereins sind:
Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit der in § 7 geregelten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Mitglieder des Vorstandes gem. § 6 Nr. 1 gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Aschaffenburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung ersetzt die Satzung in der Fassung vom 06.05.2015.
Eintragung ins Vereinsregister am 05.09.2024, Aschaffenburg, den 05.09.2024.
Gez. 1. Vorsitzender Günther Christl
Gez. 2. Vorsitzender Viktor Friedrich
Gez. 3. Vorsitzender Hugo Krausert
Gez. Schatzmeister Theobald Ostheimer
Gez. Schriftführerin Carolin Krausert
Diese Satzung wurde in der ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung am 25.06.2024 mit folgendem Abstimmungsergebnis mehrheitlich beschlossen: