1. Hausrecht, Haftung und Versicherung
Das Hausrecht wird nur durch autorisierte Beauftragte des TVA ausgeübt; deren Weisungen sind zu befolgen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Nutzungsberechtigte stellen den TVA von Haftpflichtansprüchen frei, verzichten auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den TVA und haften für verursachte Schäden. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Der TVA haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Sachen.
2. Zutrittsrecht
- Zutritt nur für berechtigte Personen, sofern kein Zutrittsverbot durch den Vorstand besteht.
- Zutritt für Mitarbeiter/-innen der vertraglich geregelten Schulen.
- Betreten der Halle in der Regel über den Umkleidebereich.
- Ausgegebene Schlüssel gegen Kaution (Schulen ausgenommen); Verlust sofort melden. Kosten einer Wiederherstellung der Schließanlage trägt der Verursacher/Veranstalter.
3. Technik
Technische Anlagen (u. a. Trennwände, Heizung, Lüftung, Licht, Beschallung, Anzeigetafel) dürfen nur nach Einweisung bedient werden. Zutritt zu Technikräumen ist Unbefugten untersagt. Teleskoptribünen dürfen nur durch eingewiesene/beauftragte Personen bzw. Firmen bedient werden.
4. Lagerflächen
Für Turn- und Sportgeräte stehen vorhandene Geräteraume/Lagerflächen bereit. Zusätzliche Lagerflächen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
5. Allgemein geltende Vorschriften
Brandschutzordnung, Versammlungsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen bei Sportveranstaltungen sowie Auflagen der Bauaufsicht sind strikt einzuhalten.
6. Essen, Getränke und Geschirr
Ausgabe in Glasflaschen, Gläsern und zerbrechlichem Geschirr ist im Sportanlagenbereich in der Regel nicht zulässig. Speisen und Getränke dürfen nicht auf die Zuschauertribünen mitgenommen oder dort abgestellt werden.
7. Schadensersatz
Bei Zuwiderhandlung kann ein pauschaler Schadensersatz von 200 EUR gefordert werden. Ein höherer Schaden kann geltend gemacht werden; ein niedrigerer Schaden ist vom Verursacher nachzuweisen.